Sanierung von Immobilien: Nachhaltigkeit durch innovative Technologien und Energieeffizienz fördern
30. July 2025Energieeffizienz in Immobilien: Wertsteigerung, Technologien und nachhaltige Investitionen
5. August 2025
Alles, was Sie über den Steuerbonus für die energetische Sanierung wissen müssen
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Key Takeaways
- Steuerliche Entlastung bis zu 20 Prozent der Kosten, maximal 40.000 Euro pro Objekt.
- Bescheinigung nach amtlichem Muster ab 2025 zwingend erforderlich.
- Langfristige Energiekosteneinsparung und Beitrag zum Klimaschutz.
Table of contents
Hallo lieber Leser! Heute möchten wir über etwas Aufregendes sprechen – den Steuerbonus für die energetische Sanierung! Einiges hat sich geändert und es gibt viele wichtige Punkte, die Sie nicht verpassen sollten.
Die Kernpunkte des Steuerbonus sind:
- Die Steuerliche Entlastung: Es ist möglich, bis zu 20 Prozent der Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen direkt von der Einkommenssteuer abzuziehen. Der maximale Bonus beträgt erstaunliche 40.000 Euro pro Objekt.
- Die Voraussetzungen: Dafür muss das Gebäude mindestens zehn Jahre alt sein und muss sich in Deutschland oder der EU befinden. Die Nutzung muss zu eigenen Wohnzwecken erfolgen und die Antragsteller müssen Eigentümer des Gebäudes sein.
- Gültigkeit und Nachweis: Ab 2025 ist eine einheitliche Bescheinigung nach amtlichem Muster verpflichtend, auszustellen durch das ausführende Fachunternehmen oder eine nach § 88 Gebäudeenergiegesetz berechtigte Person. Und denken Sie daran, Rechnungen dürfen nicht bar bezahlt werden.
Welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? Das Bundesfinanzministerium hat eine Liste von Maßnahmen definiert, die steuerlich begünstigt sind. Hierzu zählen unter anderem:
- Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken
- Erneuerung von Fenstern und Außentüren
- Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz
- Einbau oder Erneuerung von Lüftungsanlagen
- Erneuerung oder Optimierung der Heizungsanlage (bei älteren Anlagen)
- Einbau digitaler Systeme zur Energieoptimierung (Informationen dazu)
- Energetische Baubegleitung und Fachplanung durch zertifizierte Energieberater sind ebenfalls absetzbar (Mehr erfahren)
Ein Beispiel zur besseren Verständlichkeit: Wenn Sie insgesamt 35.000 Euro für eine förderfähige Sanierung ausgeben, rechnet das Finanzamt im dritten Jahr nach Abschluss nochmals 6 Prozent (hier: 2.100 Euro) auf die persönliche Steuerschuld an, sofern alle Bedingungen erfüllt sind. Die Entlastung kann sich über mehrere Jahre verteilen.
Ein paar praktische Hinweise zum Schluss:
- Die Bescheinigung des Fachunternehmens ist ab 2025 nach neuem einheitlichem Muster zwingend erforderlich.
- Handwerkerrechnungen dürfen nicht bar, sondern müssen zum Beispiel per Überweisung bezahlt werden.
Zusätzlich bringen energetische Sanierungsmaßnahmen einen doppelten Nutzen: Sie sparen langfristig Energiekosten und tragen erheblich zum Klimaschutz bei, während der direkte Steuerbonus die Investition finanziell attraktiver macht. Auch die Rolle von Energieberater:innen hat an Bedeutung gewonnen, da deren Fachplanung steuerlich absetzbar ist und die Qualität der Maßnahmen absichert.
Für weitere Details zu förderfähigen Einzelmaßnahmen und aktuellen Musterbescheinigungen, können Sie die Webseiten des Bundesfinanzministeriums besuchen.
Alles in allem, der Steuerbonus für energetische Sanierungen ist ein fantastisches Angebot, das man sich nicht entgehen lassen sollte!
FAQ
- Was ist der Steuerbonus für energetische Sanierung?
- Welche Maßnahmen werden durch den Steuerbonus gefördert?
- Welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um den Steuerbonus zu erhalten?
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